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- Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 30 Tage
Sitzungsdatum | Sitzungstitel | ||
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13.07.2020 | 6. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach |
TOP 1 nichtöffentlich |
Grundstücksangelegenheiten |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 |
TOP 1 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes im östlichen Bereich der Gewanne 'In der Sperr' hier: Beratung und Entscheidung über a) den Aufstellungsbeschluss b) die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: 1. b) Die Ortsgemeinde stellt für den Bereich der Grundstück Pl.-Nr. 875, 876, 890, 891, 892 und 889(Teil) der Gemarkung Höhmühlbach zum Zwecke der Naherholung und des Hochwasserschutzes einen Bebauungsplan als Sondergebiet auf (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Die Abgrenzung ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet und als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt. |
TOP 2 öffentlich |
Aufstellung einer Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich der Gewanne 'In der Sperr' hier: Beratung und Entscheidung über die Aufstellung, Festlegung der Umringsgrenze und der weiteren Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach einstimmig: 1.) Die Ortsgemeinde stellt für den Bebauungsplanbereich Sondergebiet ?In der Sperr? eine Satzung über eine Veränderungssperre auf. Die Veränderungssperre beinhaltet die Grundstücke Plan-Nummer b) 875, 876, 890, 891, 892 und 889 (Teil) |
TOP 3 öffentlich |
Kindertagesstätte 'Kuckucksnest', Schulstraße 13; hier: Nachträgliche Genehmigung zur Beantragung von Mehrpersonal für eine Teilzeitauszubildende |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, der nachträglichen Genehmigung zur Beantragung einer Mehrpersonalstelle im Umfang von einer halben Stelle für eine Teilzeitauszubildende im Erziehungsdienst, wird zugestimmt. Der benötigte Nachtragshaushalt ist in die Wege zu leiten. |
TOP 4 öffentlich |
Kindertagesstätte Kuckucksnest; Schulstraße 13; hier: Beratung und Beschlussfassung für die Auftragsverteilung zur Dachreparatur |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat RieschweilerMühlbach einstimmig: Vor Auftragsvergabe soll geprüft werden ob eine Mängelhaftung in Frage kommt. Nach eingehender Prüfung soll der Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben werden. |
TOP 5 öffentlich |
Straßenbeleuchtung in der Mühltalstraße, Busbahnhof hier: Beratung und Entscheidung über die Errichtung von bis zu 3 Straßenleuchten |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: 1. b) Es wird nur 1 Leuchte montiert. Der Angebotspreis wird nachgereicht. |
TOP 6 öffentlich |
Spielplatz Gartenstraße; hier: Angebot Zaunmaterial - Herstellung in Eigenleistung |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: Kauf bei Zaunbau Gortner für 2.260,64 ? |
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05.08.2020 | 6. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Höhfröschen |
TOP 1 öffentlich |
Ausbau der Goethestraße hier: Beratung und Entscheidung über die Annahme der Entwurfsplanung. |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 den Ausbau soll nur bis zum Kreuzungsbereich durchgeführt werden Beschluss: einstimmig der Ausbau soll im Bereich Goethestraße 12 (Wirtschaftsweg) enden. Bauende der Straße ist hinter dem Hauseingang Goethestraße 12 und auf der anderen Seite Grundstücksecke Goethestr. 10. Beschluss: einstimmig Weiter wurde über den Eingangsbereich Uhland- und Schillerstraße diskutiert. Der Rat war sich aber darüber einig, dass es hier bei der ursprünglichen Planung bleiben soll. Das entstehende Eck des Kurvenbereiches in der Goethestr. 14 soll abgeflacht werden, sodass der Gehweg von 2,15 m auf ca. 1,20 reduziert werden soll. Beschluss: einstimmig Die Kosten sollen, wie vom Ingenieurbüro geplant, angenommen werden. Der Ortsbürgermeister soll beauftragt werden mit den Anliegern Gespräche zu führen. Beschluss: einstimmig |
TOP 2 öffentlich |
Ausbau der Brückenberger Straße hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für: a.) Beweissicherungsverfahren b.) SiGeKo-Leistungen |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme der Sach-und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte mit einstimmig: a.) Das Ing-Büro Christmann + Sema aus Thaleischweiler-Fröschen wird mit der Beweissicherung in Höhe von 1.256,28 ? beauftragt. Die Verbandsgemeindewerke beteiligen sich anteilmäßig an den Kosten. b.) Der Auftrag für die Erstellung des Gesundheitsschutzplanes und die Stellung des Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinators während der Baumaßnahme wird an das Ingenieurbüro i.d. consult,-Dipl.-Ing. Wilhelm Vatter aus Waldfischbach-Burgalben gemäß dem Angebot in Höhe von 3.570.- ? vergeben. Die Verbandsgemeindewerke beteiligen sich anteilmäßig an den Kosten. |
TOP 3 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Beratung über eine evtl. Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Höhfröschen vom 28.03.1977 |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 In Bezug auf die Unstimmigkeiten im Gemeinderat und aufgrund der Diskussionen hinsichtlich der Formulierungen schlägt der Vorsitzende vor, dass dieser Punkt nochmal auf die nächste Sitzung verschoben werden soll. Mit diesem Vorschlag war der Gemeinderat einverstanden. Außerdem soll sich Herr Scheerer mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen und abklären, welche Konsequenzen die Änderung des Wortes ?unverzüglich? in ?so schnell wie möglich? haben könnte. |
TOP 4 öffentlich |
Umbauarbeiten auf dem Friedhof hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für: a.) Errichtung von Winkelelementen sowie sonstige Arbeiten. b.) Errichtung einer neuen Treppe und Rampe aus Stahl. |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Beschluss 1 a: Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte einstimmig: Die Ortsgemeinde Höhfröschen erteilt der Firma A. u. B. Staab aus Schmitshausen den Auftrag zur Errichtung von Winkelelementen sowie sonstiger Arbeiten zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 4.756,00 ? brutto. Beschluss 1 b: Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte einstimmig: Die Ortsgemeinde Höhfröschen erteilt der Firma HOKA aus Waldfischbach-Burgalben den Auftrag zur Lieferung einer Treppenanlage und Rampe aus Stahl zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 4.419,60 Euro brutto. |
TOP 5 öffentlich |
Sanierungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus - Höhfröschen hier : Vergabe der Architektenleistung 'Objektplanung Gebäude einschl. technischer Ausrüstung und Freianlage' gemäß Angebotsanfrage |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: Die Architekten-/ Ingenieurleistungen ?Objektplanung Gebäude einschl. technischer Ausrüstung und Freianlage? der Leistungsphase 3 und 5 bis 9 für das Projekt ?Sanierungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus ? Höhfröschen? an das Architekturbüro Sabine Mutter, Maßweiler, zu einem Honorarangebot in Höhe von brutto 24.258,49 Euro zu vergeben. |
TOP 6 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Beratung und Entscheidung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 'Im Brückenberger Wald' und 'In den Hofplätzen' |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte, sowie Einsichtnahme in den Entwurf der vereinfachen Änderung beschließt der Ortsgemeinderat mit 10-Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen: Dem Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ?Im Brückenberger Wald? und ?In den Hofplätzen? wird zugestimmt. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird eingeleitet. Der Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ?Im Brückenberger Wald? und ?In den Hofplätzen? wird gem. §13 BauGB i.V.m. §10 BauGB, § 88 LBau, sowie § 24 GemO als Satzung beschlossen. Sollten im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit Änderungen des Entwurfes erforderlich werden, wird nochmals über die Änderungsplanung beraten und beschlossen. |
TOP 7 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen hier: a) Beratung und Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB b) Zustimmung über die Auswahl des Ingenieurbüros für die Ingenieurleistungen und c) weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: 1) Gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB beschließt der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes ?Am Fehrbacher Weg? für die Grundstücke Plan-Nr. 276/2, 276/3,275/2, 275/3, 296/3 (Teil), 296/4 und 296/5 (Teil) zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes. 2) Der Ortsgemeinde dürfen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes keinerlei Kosten entstehen. 3) Die Eigentümer bzw. die Bauwilligen müssen zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein geeignetes Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung und Ortsbürgermeister beauftragen. 4) Die Eigentümer bzw. Bauwilligen müssen sämtliche Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes übernehmen. Dies wird ein einem Durchführungsvertrag geregelt. 5) Die Verbandsgemeindewerke sind vor der Erstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen. |
TOP 9 öffentlich |
Antrag der FWG Fraktion Höhfröschen vom 15.07.2020; hier: Antrag Haushalt OG Höhfröschen -Nachtragshaushalt- |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Antrag der FWG-Fraktion ist abgelehnt |
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01.09.2020 | 7. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Höhfröschen |
TOP 1 nichtöffentlich |
Bauangelegenheit |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass ein Gespräch mit einem Gutachter und einem Rechtsanwalt stattfinden soll. Diese sollen eine mündliche Sacheinschätzung abgeben, wie die Gemeinde Höhfröschen in dieser Angelegenheit weiter vorgehen kann. Danach soll ein Gespräch mit der Fa. SDU-Plan und der Fa. Künzler stattfinden |
TOP 1 öffentlich |
Ausbau der Goethestraße; hier: Beratung und Beschlussfassung zur berichtigten Kostenschätzung des Ingenieurbüros |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Gemeinderat bekräftigt seinen Beschluss vom 5.8.2020 einstimmig. |
TOP 2 öffentlich |
Ausbau der Brückenberger Straße hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergaben für die Straßenbauarbeiten |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme der Sach-und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte einstimmig: Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten in der Brückenberger Straße wird an die Fa. A.u.B. Staab aus Schmitshausen zu einem Angebotspreis in Höhe von 194.031,76 ? vergeben. Das vom Ingenieurbüro Dilger geprüfte Angebot wird vollinhaltlich Bestandteil des Beschlusses |
TOP 3 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Höhfröschen vom 28.03.1977 |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, ausführlicher Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Höhfröschen. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 28.03.1977 außer Kraft. |
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23.09.2020 | 6. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Krähenberg |
TOP 1 öffentlich |
Information des Ortsbürgermeisters |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Vorsitzende berichtet über eine stattgefundene Begehung der Außenanlage am Dorfgemeinschaftshaus |
TOP 2 öffentlich |
Vorstellung Neubaugebiet 'Hinter den Hofgärten' durch den Architekten Herrn Martin, Büro MWW hier: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 1. Beim Bebauungsplan ?Hinter den Hofgärten? wird der vorgelegten Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB über die Änderung des Geltungsbereiches zugestimmt. 2. Der Änderung des Bebauungsplanentwurfs ?Hinter den Hofgärten? (1.Bauabschnitt) wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs ?Hinter den Hofgärten? (1.BA) ist die früh- zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nochmals durchzuführen und die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Planabstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 4. Das am 27.07.2015 vom Ortsgemeinderat Krähenberg beschlossene Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan ?An den großen Gärten?- 3.Änderungs- und Erweiterungsplan wird nicht weiter fortgeführt. 5. Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans ?An den großen Gärten? -3. Änderungs- und Erweiterungsplan (Aufhebung betrifft rd. 0,68 ha des Plangebietes). 6. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von dieser Entscheidung zu unterrichten. 7. Gehen keine negativen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ein, ist das Teilaufhebungsverfahren mit den Verfahrensschritten gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) fortzuführen. |
TOP 3 öffentlich |
Vorstellung Pfalzwerkeprojekte 2021 und 2022 (Trafostation, Erdverkabelung, LED-Straßenbeleuchtung usw.); hier: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Da der Vertreter der Pfalzwerke nicht erschienen ist, wird dieser TOP auf die nächste Sitzung verschoben. |
TOP 4 öffentlich |
Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshaus; hier: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Vorsitzende erinnert an die letzte Ratssitzung, wo über den Einbau eines Treppenliftes als barrierefreier Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus und über eine neue Außentreppe beraten wurde. Er schlägt vor, eine neue Bestuhlung des Gemeindesaales ebenfalls in dem Zuschussantrag mit aufzunehmen., da hierfür ein Zuschuss von 31 % möglich ist. Nach Kostenschätzung ist mit insgesamt 55.000,-- ? Mehrkosten zu rechnen. Auch von der Daniel-Theyson-Stiftung sind Fördergelder in unbekannter Höhe zu erwarten. Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung einstimmig einen Nachförderungsantrag bei der ADD zu stellen. Herr Martin verweist darauf, dass eine endgültige Entscheidung über den Antrag bei der Stiftung jedoch frühestens im November 2020 fallen kann, da wegen Corona erst spät die nächste Sitzung terminiert ist. Wenn die Angebote hierfür vorliegen, soll in der nächsten Ratssitzung am 21.10.2020 über die Auftragsvergabe beschlossen werden. Ortsbürgermeister Martin berichtet über den Stand der Bauarbeiten. So konnten wegen des späteren Einbaus der Fenster Folgearbeiten wie Verputzarbeiten erst verzögert durchgeführt werden. Es wird nun ausführlich über den Lehnenschutz an den Wänden im Gemeindesaal beraten. Weiterhin erfolgt eine Diskussion darüber, ob es angemessen ist eine dreiseitige Außentreppe zu bauen. Nach Ansicht eines Zuhörers wäre dies zu wuchtig. Eine zweiseitige Treppe würde mehr Sicherheit bedeuten. Es wird vorgeschlagen dies bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit den Bürgern zu besprechen und zu bewerten, so dann danach eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. |
TOP 5 öffentlich |
Dorfgemeinschaftshaus; Gewerk Bodenbelagsarbeiten hier: Auftragsvergabe a) barrierefreier Wahlraum im Kellergeschoß b) kleiner Versammlungsraum im Kellergeschoß |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 a) Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Gemeinderat einstimmig: Die Leistungen für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten für den barrierefreien Wahlraum im Kellergeschoß werden an die Firma Joachim Manuel aus Martinshöhe zu einem geprüften Angebotspreis von 2.068,20 ?/Brutto vergeben. b) Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Gemeinderat einstimmig: Die Leistungen für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten im kleinen Versammlungsraum im Kellergeschoß werden an die Firma Joachim Manuel aus Martinshöhe zu einem geprüften Angebotspreis von 2.389,33 ?/Brutto vergeben. |
TOP 6 öffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Zu diesem TOP dürfen keine Beschlüsse gefasst werden |
TOP 1 nichtöffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Zu diesem TOP dürfen keine Beschlüsse gefasst werden |
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30.09.2020 | 5. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Biedershausen |
TOP 1 öffentlich |
Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO |
Kurzbeschluss vom 19.01.2021 Es liegen keine Anträge und Anfragen vor. |
TOP 2 öffentlich |
Dorfgemeinschaftshaus, Renovierung Saal; hier: Auftragsvergabe Infrarotheizung |
Kurzbeschluss vom 19.01.2021 Nach Kenntnis der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig folgendes: Der Auftrag zur Lieferung der Infrarotheizung für den Saal des Dorfgemeinschaftshauses wird an die Firma Büffel aus 66917 Biedershausen, lt. Angebotssumme in Höhe von 4.528,29 ?/brutto, vergeben. |
TOP 3 öffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 19.01.2021 Zu diesem TOP dürfen keine Beschlüsse gefasst werden |
TOP 1 nichtöffentlich |
Grundstücksangelegenheit |
Kurzbeschluss vom 19.01.2021 Der Ortsgemeinderat Biedershausen stimmt der Veräußerung des gemeindeeigenen Grundstückes Plan-Nr. 698/38 zu. |
TOP 2 nichtöffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 19.01.2021 Zu diesem TOP dürfen keine Beschlüsse gefasst werden |
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21.10.2020 | 7. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Krähenberg |
TOP 1 öffentlich |
Information des Ortsbürgermeisters |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Vorsitzende informiert darüber, dass am Volkstrauertag keine gemeinsame Veranstaltung wie in den Vorjahren praktiziert, stattfinden wird. Wegen Corona sei es den Gemeinden freigestellt in welchem Rahmen der Volkstrauertag durchgeführt wird. Mit der Kriegsgräbersammlung wird das Ratsmitglied Arzt in Kürze beginnen. Er informiert darüber, dass der Nachförderungsantrag bei der ADD gestellt wurde. Da man zwischenzeitlich erfahren hat, dass die Arbeiten am DGH nicht bis 31.12.2020 fertiggestellt sein müssen, hat die Gemeinde mehr Spielraum, da es wegen verschiedener Arbeiten zu Verzögerungen gekommen ist. |
TOP 2 öffentlich |
Vorstellung Pfalzwerkeprojekte 2021 und 2022 (Trafostation, Erdverkabelung, LED-Straßenbeleuchtung usw.); hier: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Vorsitzende erteilt hierzu Herrn Jäckle von den Pfalzwerken Netzbetrieb Homburg das Wort. Dieser erläutert ausführlich anhand eines vorgelegten Planes die Projekte, die im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt 2021 und 2022 durchgeführt werden sollen. Es ist geplant mit den Erdarbeiten zur Kabelverlegung in den Gehwegen von Wiesbach aus kommend zu beginnen. Ziel sei es alle Häuser neu an die Kabel anzuschließen. Er weist darauf hin, dass schon seit längerer Zeit vorgesehen ist die Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten auszustatten. Auch einige Masten müssen je nach Situation vor Ort gegebenenfalls versetzt werden. Die Anlieger werden bei der Straßenbeleuchtung zu einmaligen Beiträgen herangezogen, wobei der Gemeindeanteil später noch vom Gemeinderat festgelegt und beschlossen werden muss. Herr Jäckle informiert darüber, dass eine neue Trafostation am Anwesen Hauptstraße 11 gebaut werden muss, vor allem um die Versorgung des Neubaugebietes ?Hinter den Hofgärten? sicher zu stellen. Die weitere Trafostation im Dellacker bleibt bestehen. Die Arbeiten werden in Abstimmung mit dem Wasserwerk/Zweckverband Wasserversorgung durchgeführt. Wünschenswert wäre auch eine Beteiligung eines Breitbandanbieters (z.B. Telekom oder Inexio). |
TOP 3 öffentlich |
Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses; hier: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Bei den Außenarbeiten wurde der Anstrich fertig. In der nächsten Woche soll das Gerüst abgebaut werden. Die Fa. Wagner als Vertragsfirma hat die Reinigungsarbeiten im Gemeindesaal, der Küche und der Spülküche durchgeführt. Die 3 WCs werden erst nach Beendigung der Arbeiten im Kellergeschoß gereinigt. Die Firma Manuel wird voraussichtlich Mitte/Ende November 2020 den Boden im Kellergeschoß verlegen. Somit wären alle Arbeiten im Kellergeschoß fertig gestellt. Das Ratsmitglied Triem zeigt sich erfreut über die Beteiligung der Bürger bei dem gemeinsamen Ortstermin wegen der Gestaltung der neuen Außentreppe. Da laut Ortsbürgermeister Martin die Vergleichsangebote für eine zweiseitige Treppe noch nicht vorliegen, soll in der nächsten Ratssitzung hierüber beschlossen werden. Alternativ soll zusätzlich ein Angebot mit einer Breite von max. 2 Metern eingeholt werden. |
TOP 4 öffentlich |
Sanierung Obergeschoss Dorfgemeinschaftshaus; hier: Jugendraum, WC, Flur, Treppenhaus und Küche Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Firma HM Aiwanger GmbH & Co. KG aus Essenbach-Altheim, die den Windpark Krähenberg betreibt, der Gemeinde eine Spende von 2.000,-- ? für den Jugendraum überweisen wird. Bisher wurden 9.300,-- ? und 4.500,-- ? für Malerarbeiten ausgegeben. Für Bodenbelagsarbeiten und Arbeiten im Treppenhaus (Abschleifen und Aufbringen einer neuen Holzlasur) werden in 2021 Kosten von ca. 4.500,-- ? hinzukommen. Voraussichtlich werden die Arbeiten Ende Februar 2021 fertiggestellt. |
TOP 5 öffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Zu den TOP dürfen keine Beschlüsse gefasst werden |
TOP 1 nichtöffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 04.01.2021 Der Vorsitzende teilt mit, dass er wegen einer haushaltsrechtlichen Angelegenheit mit der Finanzabteilung sprechen will. Am Samstag den 24.10.2020 findet eine Begutachten am Dorfgemeinschaftshaus bezüglich der bisher durchgeführten Arbeiten statt. |
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29.10.2020 | 9. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Höheischweiler |
TOP 1 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ?Schwedisches Eck? (Teilbereich Gemarkung Höheischweiler) hier: Beratung und Entscheidung a) über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Annahme des geänderten Bebauungsplanentwurfes, sowie c) Festlegung des weiteren Verfahrens |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Prüfung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat mit a l l e n Stimmen 1. Der im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden der sonstigen Träger im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie in dieser Vorlage dargestellt behandelt und beschlossen. 2. Der bereits überarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes ?Schwedisches Eck? Stand 01.10.2020, wird angenommen. 3. Auf der abgeänderten Planungsgrundlage werden die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet |
TOP 2 öffentlich |
Information der Ortsbürgermeisterin |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Die Ortsbürgermeisterin informiert über verschiedene Sachverhalte |
TOP 3 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Höheischweiler a) Feststellung b) Entscheidung über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten der Ortsgemeinde |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 a) Der Ortsgemeinderat Höheischweiler stellt den Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.304,56 ? und einer Bilanzsumme in Höhe von 3.730.902,01 ? mit a l l e n Stimmen nach § 114 Abs. 1 S. 1 GemO fest. b) Der Ortsgemeinderat Höheischweiler beschließt mit a l l e n Stimmen die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Höheischweiler, sowie den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Jahr 2018 gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GemO |
TOP 4 öffentlich |
Vollzug der Baugesetze hier: Beratung und Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, Einsicht in die Planunterlagen, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höheischweiler mit a l l e n Stimmen: Der Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Doppelhaushälften als Einfamilienhaus mit Garagen und einer Stahlhalle auf dem Grundstück Plan-Nr. 488/3, Gemarkung Höheischweiler, wird unter folgender Bedingung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 1. Im Zuge der Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle durch den LBM vor dem Grundstück mit der Plan-Nr. 488/3 muss von der ortsauswärtsliegenden Zufahrt nach rechts in Richtung Ortsmitte ausgefahren werden. Nach Kenntnisnahme der Sachlage, Einsicht in die Planunterlagen, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höheischweiler mit 11 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen: Der Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Doppelhaushälften als Einfamilienhaus mit Garagen und einer Stahlhalle auf dem Grundstück Plan-Nr. 488/3, Gemarkung Höheischweiler, wird unter folgender Bedingung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 2. Sofern zum Bau der Stahlhalle die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gefordert wird, stimmt die Ortsgemeinde dieser Vorgehensweise zu, soweit der Bauwillige die Kosten für die Aufstellung der Ergänzungssatzung übernimmt. Gegebenenfalls ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen. |
TOP 5 öffentlich |
Ausbau der Römerstraße hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für die Luftbildauswertung der Kampfmittelsituation |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höheischweiler mit a l l e n Stimmen, den Auftrag für die Luftmittelauswertung der Kampfmittelsituation an die Firma IABG, Postfach 1212 in 85503 Ottobrunn, Variante 2 in Höhe von 2.958 ?/Brutto zu vergeben. |
TOP 6 öffentlich |
Unterhaltungsmaßnahmen an der Brunnenanlage in der Steilgasse |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höheischweiler mit a l l e n Stimmen: Der Auftrag für die Erneuerung an der Brunnenanlage in der Steilgasse wird an den Preisgünstigsten Bieter, die Fa. M. Stephan aus Höheischweiler, zu der überprüften Angebotssumme in Höhe von 1.983,60 ?/Brutto vergeben. |
TOP 7 öffentlich |
Erwerb eines neuen Rasenmähers; hier: Nachträgliche Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höheischweiler mit a l l e n Stimmen: Dem Erwerb eines Rasenaufsitzmähers mit den Anbaugeräten (Kehrmaschine, Streuwagen und Schneeräumschild) von der Firma Hering zum wirtschaftlichsten Angebotspreis in Höhe von 11.715,99 ?/brutto wird nachträglich zugestimmt. |
TOP 8 öffentlich |
Generalsanierung der Mehrzweckhalle Höheischweiler; hier: Beratung und Entscheidung über die Vergabe der Ingenieurleistungen |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höheischweiler mit a l l e n Stimmen: Die Architekten-/ Ingenieurleistungen ?Objektphasen 3 und 5 bis 9 für das Projekt ?Generalsanierung der Mehrzweckhalle Höheischweiler? an das Architekturbüro Planungsteam Südwest, Dahn zu einem Honorarangebot in Höhe von brutto 53.550 ? zu vergeben. |
TOP 1 nichtöffentlich |
Pachtangelegenheit: |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte mit a l l e n Stimmen die Verpachtung der Grundstücke. |
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29.10.2020 | 6. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Petersberg |
TOP 1 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ?Schwedisches Eck? (Teilbereich Gemarkung Petersberg) hier: Beratung und Entscheidung a) über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Annahme des geänderten Bebauungsplanentwurfes, sowie c) Festlegung des weiteren Verfahrens |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Gemeinderat einstimmig: 1. Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie in dieser Vorlage dargestellt behandelt und beschlossen. 2. Der bereits überarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes ?Schwedisches Eck?, Stand 01.10.2020, wird angenommen. 3. Auf dieser abgeänderten Planungsgrundlage werden die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. |
TOP 2 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Petersberg a) Feststellung b) Entscheidung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Prüfung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: a) Der Ortsgemeinderat Petersberg stellt den Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 9.462,24 ? und einer Bilanzsumme in Höhe von 2.750.155,78 ? gem. § 114 Abs. 1 GemO fest. b) Der Ortsgemeinderat Petersberg beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Jahr 2018 gem. § 114 Abs. 2 GemO |
TOP 3 öffentlich |
Änderung der Hauptsatzung; hier: Beratung und Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 05.01.2021 Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Beratung und Beschlussfassung zu vertagen. |
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02.12.2020 | 8. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Höhfröschen |
TOP 1 öffentlich |
Kindertagesstätte 'Sonnenschein', Kelterweg 5; hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für die Montage einer Lärmschutzdecke |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass der Auftrag für das Anbringen von Schallschutzdecken im Raum der Krippenkinder an die Firma Pfeifer, zum Angebotspreis von 5.246,58 ?, erteilt wird |
TOP 2a öffentlich |
Kindertagesstätte 'Sonnenschein', Kelterweg 5; hier: Beratung und Entscheidung über die Annahme von Spenden |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Spenden anzunehmen. |
TOP 2b öffentlich |
Kindertagesstätte 'Sonnenschein', Kelerweg 5; hier: Beratung und Entscheidung über die Annahme einer Spende |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Spende anzunehmen. |
TOP 3 öffentlich |
Kindertagesstätte 'Sonnenschein', Kelterweg 5; hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für den Kauf von a) Sonnensegeln b) Lamellen-Vorhänge |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Aufträge a) für die Sonnensegel an die Firma Spielgeräte Maier, Wasserburger Str. 70, 83352 Altenmarkt a.d. Alz, zum Angebotspreis von 4.142,39 ?, für die hochwertigere Anlage, erteilt wird b) für die Lamellen-Vorhänge an die Firma Plissee-Experte.de, zum Preis von 1.519,50 ?, erteilt wird. |
TOP 4 öffentlich |
Kindertagesstätte 'Sonnenschein', Kelterweg 5; hier: Antrag auf Erhöhung der Stunden der Hauwirtschaftskraft |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass ein Antrag auf Erhöhung der Stunden der Hauswirtschaftskraft auf 27 Stunden/wtl., ab 01.01.2021 und auf 35 Stunden/wtl., ab 01.07.2021, beim zuständigen Kreisjugendamt gestellt wird. |
TOP 5 öffentlich |
Anschaffung von Verkehrsschildern 30 km Zone hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragserteilung |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte, beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: Der Auftrag zur Anschaffung der Beschilderung wird an die Fa. ADCO ?RHEDE aus Rhede zum Angebotspreis von 1.378,73 Euro/ Brutto vergeben. |
TOP 6 öffentlich |
Anschaffung einer Hundetoilette hier: Beratung und Entscheidung über den Kauf von Hundetoiletten |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Die Ortsgemeinde beschließt nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung einstimmig: Der Auftrag zur Anschaffung von Hundetoiletten mit Zubehör (30.000 Beutel) wird zum Angebotspreis in Höhe von 1.478,30 ?/Brutto an die Fa. Robi AG, Wallbach, vergeben. |
TOP 7 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Höhfröschen a) Feststellung b) Entscheidung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 a) Der Ortsgemeinderat Höhfröschen stellt den Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 53.464,57 ? und einer Bilanzsumme in Höhe von 4.119.249,25 ? einstimmig nach § 114 Abs. 1 S. 1 GemO fest. b) Der Ortsgemeinderat Höhfröschen beschließt einstimmig die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten und die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und der Beigeordneten für das Jahr 2018 gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO. |
TOP 8 öffentlich |
Vollzug der Baugesetze hier: Beratung und Entscheidung über die Zustimmung zu einem Abweichungsantrag zu einem Bauvorhaben |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat Höhfröschen einstimmig: Dem Abweichungsantrag zur Erhöhung der zulässigen Höhe von Einfriedungen von den vorgeschriebenen 1,00 m auf maximal 1,63 m auf dem Grundstück Plan-Nr. 823/2 der Gemarkung Höhfröschen wird zugestimmt. Im Bereich der Grundstücksecke ?Am Eisweiher? und ?Meisenbachstraße? ist die Einfriedung auf je eine Länge von 2,00 Metern von Sichtschutzbändern oder anderem Sichtschutz freizuhalten. |
TOP 9 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan 'Im Dinkelfeld'; hier: Beratung und Entscheidung a) über den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB b) Annhame des Planentwurfes c) die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig: 1) Aufgrund geringfügiger Änderungen wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 2) Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes ?Im Dinkelfeld? vom 12.11.2020 wird zugestimmt. 3) Auf dieser Planungsgrundlage werden die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) eingeleitet. |
TOP 10 öffentlich |
Annahme einer Spende |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Spende anzunehmen. |
TOP 1 nichtöffentlich |
Sportförderung Antrag des FC Höhfröschen auf Verlängerung der gewährten Herabsetzung des Tilgunsbetrages von 900 EUR auf 600 EUR hier: Beratung und Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Nach Kenntnisnahme der Sachlage mit anschließender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig, das dem Antrag stattgegeben wird. |
TOP 2 nichtöffentlich |
Straßenschäden im Neubaugebiet 'Am Mohrenkopf'; hier: Sachstandsmitteilung sowie Beratung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise |
Kurzbeschluss vom 18.01.2021 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig über Ausbesserungsarbeiten im Neubaugebiet 'Am Mohrenkopf'. |