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Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die nächsten Sitzungstermine.
- Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 30 Tage
Sitzungsdatum | Sitzungstitel | ||
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27.12.2021 | 14. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Umlaufverfahren |
TOP 1 öffentlich |
Gestaltung des Mehrgenerationenplatzes am Dorfgemeinschaftshaus hier : Beratung und Auftragsvergabe der Bauleistung nach VOB/A : 'Landschaftsbauarbeiten' |
Kurzbeschluss vom 03.05.2022 Der Ortsgemeinderat hat mit 12 Ja-Stimmen wie folgt beschlossen: Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten wird an die Firma Harth + Ludwig aus Quirnbach zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von 248.133,28 EUR brutto vergeben. |
TOP 2 öffentlich |
Generalsanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses hier : Beratung und Auftragsvergabe der Lieferleistung VOL/A : 'Erst-Gebäudeeinrichtung' |
Kurzbeschluss vom 03.05.2022 Der Ortsgemeinderat hat mit 12 Ja- Stimmen wie folgt beschlossen: Der Auftrag für die Erstanschaffung von 'Einrichtungsgegenständen' wird an die Firma Karl Kilpper GmbH aus Weissach, zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von 22.378,66 EUR brutto vergeben. |
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19.03.2022 | 8. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschuss der Ortsgemeinde Weselberg |
TOP 1 öffentlich |
Festlegung der Termine für die Ausschusssitzungen im Jahr 2022 |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Der Bau- und Friedhofsausschuss hat einstimmig festgelegt alle 6 - 8 Wochen eine Ausschusssitzung durchzuführen. Im Frühling und Sommer soll die Ausschusssitzung unter der Woche abends stattfinden , im Herbst und Winter samstags. |
TOP 2 öffentlich |
Friedhofsanierung |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Herr Stefan Braun vom Landschaftsbaubetrieb W. Ledig hat den Mitgliedern des Bau- u. Friedhofsausschusses verschiedene Möglichkeiten für die Friedhofssanierung vorgestellt. Herr Braun wird im Auftrag der Gemeinde ein Sanierungskonzept für den Friedhof erstellen. |
TOP 3 öffentlich |
Kreuz und Namensäule halbanonyme Urnengräber |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Dem Ortsbürgermeister liegt ein Angebt der Fa. Pulinni und ein Angebot der Fa Schmitt Metallbau vor. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass keine zusätzlichen Angebote eingeholt werden und, dass der Gemeinderat diese Beauftragung bei den beiden Firmen beschließen sollte. |
TOP 4 öffentlich |
Spielplatz Weiherstraße |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Zur Zeit liegt ein Angebot der Firma Sauerlandspielgeräte vor, weitere Angebote werden eingeholt. Sollten die 29.000 Euro, welche zur Verfügung stehen nicht ausreichen, wurde angeregt, bei ortsansässigen Firmen nach Spenden anzufragen. |
TOP 5 öffentlich |
Beschilderung Hexenpfad |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Es wird eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Standorte für die Schilder und das Design festlegt. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Ortsbürgermeister auch Henriette Wirth, Jan Wilhelm und Karl Müller an. |
TOP 6 öffentlich |
Überfahrt Wiese zu Sportplatz |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Ortsbürgermeister Schmitt informiert, dass für die Sanierung der Überfahrt eine Ausschreibung durchgeführt wird. Die Angebote, welche bei Weselberger Baufirmen eingeholt werden, werden bis zum 10.04.2022 vorliegen. |
TOP 7 öffentlich |
Standortwahl für den Amazon-Locker |
Kurzbeschluss vom 17.05.2022 Der Bau- und Friedhofsausschuss hat sich für einen Stellplatz vor der Fa. Ethatec im Gewerbegebiet geeinigt. |
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24.03.2022 | 19. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben |
TOP 1 öffentlich |
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Bürgermeister Thomas Peifer hat das neue Ratsmitglied, Herrn Hubert Scheerer, vor dem Amtsantritt verpflichtet. |
TOP 2 öffentlich |
Information des Bürgermeisters und der Beigeordneten mit Geschäftsbereich |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Bürgermeister Thomas Peifer hat den Rat über die aktuellen Zahlen der im Landkreis Südwestpfalz, sowie in der Verbandsgemeinde privat untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen informiert. Im Landkreis Südwestpfalz wurden bislang 275 Familien, in der Verbandsgemeinde 64 Personen privat untergebracht. Aufgrund des weiteren Wohnungsbedarfs wird sich weiterhin bemüht Unterkünfte vorzuhalten. |
TOP 3 öffentlich |
Wahl eines Ausschussmitgliedes bzw. stellvertretenden Ausschussmitgiedes nachfolgender Ausschüsse: a) Hauptausschuss (Mitglied) b) Kultur- u. Sportausschuss (Mitglied) c) Rechnungsprüfungsausschuss (stellv. Mitglied) d) Schulträgerausschuss (stellv. Mitglied) e) Werksausschuss (stellv. Mitglied) |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 a) Als neues Mitglied in den Hauptausschuss wurde Herr Gerhard Weis gewählt. b) Als neues Mitglied in den Kultur-,Sport- u. Tourismusausschuss wurde Herr Hubert Scheerer gewählt. c) Als neues stellv. Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss wurde Herr Hubert Scheerer gewählt. d) Als neues stellv. Mitglied in den Schulträgerausschuss wurde Herr Horst Wonka gewählt. e) Als neues stellv. Mitglied in den Werksausschuss wurde Herr Hubert Scheerer gewählt. |
TOP 4 öffentlich |
Wahl eines Vertreters (Stellvertreter/in) für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung 'Sickingerhöhe - Wallhalbtal' |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Als Ersatzperson (Stellvertreter) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung 'Sickingerhöhe - Wallhalbtal' wurde Herr Hubert Scheerer gewählt. |
TOP 5 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches; 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhlaben Fortschreibung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen im Bereich der Gemarkung Höhfröschen; hier: Beratung und Entscheidung a) über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß §§ 3 ABs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) über den Annahmebeschluss der Teilfortschreibung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen: 1) Die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen. 2) Die 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Höhfröschen wird beschlossen. 3) Nach Genehmigung der Unteren Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung) soll der Beschluss der Teilfortschreibung zusammen mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes, zwecks der Entfaltung der Rechtskraft, öffentlich bekannt gegeben werden. |
TOP 6 öffentlich |
Vollzug des Baugesetzbuches; 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben Fortschreibung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben im Bereich der Gemarkung Krähenberg; hier: Beratung und Entscheidung a) über die eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) über den Annahmebeschluss der Teilfortschreibung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen: 1) Die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen. 2) Die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Krähenberg wird beschlossen. 3) Nach Genehmigung der Unteren Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung) soll der Beschluss der Teilfortschreibung zusammen mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes, zwecks der Entfaltung der Rechtskraft, öffentlich bekannt gegeben werden. |
TOP 7 öffentlich |
Neubau Feuerwehrgerätehaus Rieschweiler-Mühlbach hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der a) Aufzugsanlage b) Druckluftanlage c) Estricharbeiten d) Metallbauarbeiten, Fenster, Außentüren, Innentüren e) Notstromversorgung f) Schlauchwaschanlage g) Kleiderspinde h) Stiefelwaschanlage |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat nachfolgende Auftragsvergaben an der Baumaßnahme 'Neubau Feuerwehrgerätehaus Rieschweiler- Mühlbach,beschlossen: a) Die Leistungen für das Gewerk 'Aufzugsanlage' werden an die Firma Schmitt & Sohn GmbH & Co. KG aus Ludwigshafen , zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto 41.673,80 EUR vergeben. b) Die Leistungen für das Gewerk 'Druckluftanlage' werden an die Firma Scherer KG aus Höheischweiler, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto 39.406,91 EUR vergeben. c) Die Leistungen für das Gewerk 'Estricharbeiten' werden an die Firma AEP Estrich GmbH aus Löchgau, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto 29.727,96 EUR vergeben. d) Die Leistungen für das Gewerk 'Metallbau, Fenster, Innentüren, Außentüren, Pfosten-Riegel Fassade' werden an die Firma Michael Fuhr Metallbau GmbH aus Idar-Oberstein, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto 203.185,36 EUR vergeben. e) Die Leistungen für das Gewerk 'Notstromversorgung'werden an die Firma BGG Deutschland GmbH aus Kleinostheim, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto 50.648,17 EUR vergeben. f) Die Leistungen für das Gewerk 'Schlauchwaschanlage' werden an die Firma Bockermann aus Enger, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von ca. brutto 75.338,90 EUR vergeben. g) Die Leistungen für das Gewerk Ausstattung (KG 600) 'Kleiderspinde' werden an die Firma Rotstahl aus Bad Lausick, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto ca. 21.695,08 EUR vergeben. h) Die Beschlussfassung über die Auftragsvergabe wurde verschoben. |
TOP 8 öffentlich |
Neubau Feuerwehrgerätehaus Rieschweiler-Mühlbach hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Nachtragsangebote a) Erdarbeiten b) SN 8 Rohre c) Schnurgerüst |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat über die Auftragsvergaben der Nachtragsangebote an der Baumaßnahme 'Neubau eines Feuerwehrgerätehauses' wie folgt beschlossen: a) Der Nachtrag 1 für das Gewerk 'Erd-, Mauer- und Betonarbeiten - Erdarbeiten' wird an die Firma Küntzler GmbH & Co. KG aus Waldfischbach-Burgalben zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 193.520,30 Euro vergeben. b) Der Nachtrag 2 für das Gewerk 'Erd-, Mauer- und Betonarbeiten - Verrohrung' wird an die Firma Küntzler GmbH & Co. KG aus Waldfischbach-Burgalben zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von brutto 17.499,58 Euro vergeben. c) Der Nachtrag 3 für das Gewerk 'Erd-, Mauer- und Betonarbeiten - Schnurgerüst' wird an die Firma Küntzler GmbH & Co. KG aus Waldfischbach-Burgalben zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 7.184,26 Euro brutto vergeben. |
TOP 9 öffentlich |
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Wallhalben; hier : Beratung und Auftragsvergabe der Architektenleistung (LPH 5-9) |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Architektenleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für die 'Objektplanung Gebäude Erweiterung mit Außenanlage', sowie den Umbauzuschlag für den Bestandsbereich für das Projekt 'Erweiterung und Umbau / Sanierung im Bestand des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Wallhalben', an das Architekturbüro 'Dipl. Ing. Reiner Bosle, 66917 Weselberg', gemäß der Verordnung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu vergeben. |
TOP 10 öffentlich |
Ausbau des Mühlenradweges zwischen Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten - Ausstattung, nach VOB/A |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten am Mühlenradweg zwischen Thaleischweiler-Fröschen und Wallhaben an die Firma Kempf 3 aus Saarbrücken zu einem Angebotspreis in Höhe von 103.232,50 Euro brutto zu vergeben. |
TOP 11 öffentlich |
Geschäftsbereich Brand- Zivil- und Katastrophenschutz Satzung über den Kostenersatz Freiwillige Feuerwehr hier: Anpassung der Satzung wegen Änderung der Rechtsgrundlage im LBKG vom 30.12.2020 |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat der Änderungssatzung zugestimmt. |
TOP 12 öffentlich |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben für das Haushaltsjahr 2022; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2022 a) Kanalwerk b) Wasserwerk c) Betrieb von Photovoltaikanlagen |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 a) Kanalwerk Der Verbandsgemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeinde-Kanalwerks entsprechend § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz mit folgenden Festsetzungen beschlossen: Der Erfolgsplan sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 4.519.400,89 EUR vor, wobei ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwarten ist. Die Gebühren und Beiträge werden unverändert wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr: 3,41 EUR/m³ und wiederkehrender Beitrag Oberflächenentwässerung 0,39 EUR/m². Die laufenden Entgelte für die Straßenoberflächenentwässerung werden voraussichtlich 0,60 EUR/m² betragen und daher in der Höhe als Vorausleistung festgesetzt. Der Vermögensplan schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.323.253,- EUR ab, wobei eine Darlehensaufnahme mit einem Betrag von 1.139.000,- EUR vorgesehen ist. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird hier auf 1.000.000,- EUR festgesetzt. b) Wasserwerk Der Verbandsgemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeinde-Wasserwerkes entsprechend § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz mit folgenden Festsetzungen beschlossen: Der Erfolgsplan sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 1.232.920,- EUR vor, wobei ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwarten ist. Die Gebühren und Beiträge werden unverändert wie folgt festgesetzt: Trinkwassergebühr: 1,07 EUR/m³ Brutto und wiederkehrender Beitrag 0,1391 Brutto EUR/m².Der Vermögensplan schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.845.000,-EUR ab, wobei eine Darlehensaufnahme i.H.v. 1.280.000,- EUR vorgesehen ist. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird hier auf 1.000.000,- EUR festgesetzt. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 wird auf 310.000 EUR festgesetzt. c) Betrieb von Photovoltaikanlangen Der Verbandsgemeinderat hat den Wirtschaftsplan für den Betrieb von Photovoltaikanlagen der Verbandsgemeinde entsprechend § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz mit folgenden Festsetzungen beschlossen: Der Erfolgsplan sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 42.200,- EUR vor, wobei ein Gewinn von 21.858,40 EUR zu erwarten ist. Der Vermögensplan schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 67.420,00 ab. d) Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung Der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben für das Haushaltsjahr 2022 wurde zugestimmt. |
TOP 13 öffentlich |
Feststellung der Jahresbilanz und der Erfolgsrechnung des Wasserwerkes und des Betriebes von Photovoltaikanlagen zum 31.12.2019 und Vorlage des Prüfberichtes durch das Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Burret GmbH |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat wie folgt beschlossen: 1. Die Bilanz zum 31.12.2019 und die Erfolgsrechnung für das Jahr 2019 werden mit den vorgetragenen Zahlen festgestellt. 2. Der bilanzmäßig festgestellte Jahresgewinn im Wasserwerk in Höhe von 39.782,00 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der bilanzmäßig festgestellte Jahresgewinn im 'Betrieb von Photovoltaikanlagen' in Höhe von 21.124,58 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Gegen den Prüfbericht werden keine Einwendungen erhoben. 5. Auf die Ausschüttung der erwirtschafteten Konzessionsabgabe in Höhe von 13.424,12 Euro wird verzichtet. |
TOP 14 öffentlich |
Feststellung der Jahresbilanz und der Erfolgsrechnung des Kanalwerkes zum 31.12.2019 und Vorlage des Prüfberichtes durch das Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Burret GmbH |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat wie folgt beschlossen: 1. Die Bilanz zum 31.12.2019 und die Erfolgsrechnung für das Jahr 2019 werden mit den vorgetragenen Zahlen festgestellt. 2. Der bilanzmäßig ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 782.818,44 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. 3. Gegen den Prüfbericht werden keine Einwände erhoben. |
TOP 15 öffentlich |
Neufassung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben; hier: Beratung und Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung- der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zugestimmt. |
TOP 16 öffentlich |
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben; hier: Beratung und Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zugestimmt. |
TOP 17 öffentlich |
Neufassung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben; hier: Beratung und Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zugestimmt. |
TOP 18 öffentlich |
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben; hier: Beratung und Beschlussfassung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung- der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zugestimmt. |
TOP 19 öffentlich |
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG); hier: Festsetzung der einmaligen Beiträge für die erstmalige Herstellung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat den einmaligen Beitrag für die erstmalige Herstellung für die Schmutzwasserbeseitigung auf 5,66 EUR je m² gewichteter Grundstücksfläche, sowie den einmaligen Beitrag für die erstmalige Herstellung Niederschlagsbewirtschaftung auf 13,39 EUR je m² gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt. |
TOP 20 öffentlich |
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG); hier: Festsetzung der einmaligen Beiträge für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungsanlage |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat den einmaligen Beitrag für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungsanlage auf 3,28 EUR (Netto) je m² gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt. |
TOP 21 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Jahresabschluss 2018 der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben a) Feststellung b) Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat den Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 309.924,57 EUR und einer Bilanzsumme in Höhe von 44.092.145,14 EUR festgestellt und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2018 erteilt. |
TOP 22 öffentlich |
Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Jahresabschluss 2019 der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Wallhalben a) Feststellung b) Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Wallhalben |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat den Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 48.601.656,72 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 944.577,08 EUR festgestellt und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2019 erteilt. |
TOP 23 öffentlich |
Bekanntgabe einer Eilentscheidung Bauvorhaben Neubau Rathaus; Gewerk: Herstellung Erdarbeiten, Abbrucharbeiten an Nebengebäude hier: Baureifmachung Gelände Neubau Rathaus |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Bürgermeister Thomas Peifer hat dem Rat eine Eilentscheidung bezüglich der Baureifmachung Gelände Neubau Rathaus bekannt gegeben. |
TOP 24 öffentlich |
Beratung und Entscheidung über die Annahme von Spenden; hier: Ferienbetreuung an der Grundschule Thaleischweiler-Fröschen |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat der Annahme verschiedener Spenden in Höhe von insgesamt 1.150,00 Euro für die Ferienbetreuung an der Grundschule Thaleischweiler-Fröschen zugestimmt. |
TOP 25 öffentlich |
Grundschule Wallhalben - Schulentwicklungsplanung hier: Beratung und Beschlussfassung über den Umzug in die ehemalige Realschule + |
Kurzbeschluss vom 09.05.2022 Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, dass a) die Grundschule Wallhalben, unter Berücksichtigung der gemeinsamen Empfehlung des Bau-Agrar- und Schulträgerausschusses in die Realschule+ umziehen soll, b) die Verbandsgemeinde mit dem Landkreis die Möglichkeiten zur Übernahme des Mietvertrages abklärt, c) die Verwaltung beauftragt wird, die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zur Renovierung zu treffen, und d) der vorhandene Neubauteil der Ortsgemeinde Wallhalben zur Übernahme angeboten werden soll. |
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13.04.2022 | 12. Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben |
TOP 1 öffentlich |
Sanierung der Mischwasserkanalisation in einem Teilstück der Hauptstraße (K 18) und einem Teilstück der Gemeindestraße 'Am Wasserturm' in der Ortsgemeinde Herschberg; hier: Aufragsvergabe nach VOB / A |
Kurzbeschluss vom 03.05.2022 Der Werksausschuss hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Sanierung der Mischwasserkanalisation in einem Teilstück der Hauptstraße (K 18) und einem Teilstück der Gemeindestraße 'Am Wasserturm' in der Ortsgemeinde Herschberg, an die Firma H. Küntzler Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hauptstraße 65 aus Waldfischbach-Burgalben mit einer geprüften Angebotssumme von 298.562,99 EUR zu vergeben. |
TOP 2 öffentlich |
Ausbau der Hauptstraße (L 477) in der Ortsdurchfahrt Thaleischweiler-Fröschen; hier: Beratung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im geplanten Erweiterungsbereich |
Kurzbeschluss vom 03.05.2022 Der Werksausschuss hat einstimmig, der Erneuerung der Wasserhauptleitung und der Wasserhausanschlüsse, sowie der Erneuerung der Kanalhausanschlüsse im geplanten Erweiterungsbereich der L 477 in der Ortsdurchfahrt Thaleischweiler-Fröschen auf einer Länge von rund 210 Metern zugestimmt. Die beiden mit der Planung und Bauleitung beauftragten Ingenieurbüros Dilger (Wasserversorgung) und HWB Consult (Abwasserbeseitigung) sollen die Maßnahme zusammen für Wasser und Abwasser losweise ausschreiben. Sofern die TV Inspektion eine grabenlose Sanierung des Erweiterungsbereiches zulässt, soll das Büro HWB Consult auch die Inlinersanierung in diesem Bereich planen und ausschreiben. Ansonsten soll die Kanalsanierung im Erweiterungsbereich ebenfalls in der gemeinsamen Ausschreibung erfolgen. |
TOP 3 öffentlich |
Erstmalige Herstellung der Entwässerungsanlage zur Beseitigung des Niederschlagswassers im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 'Schwedisches Eck' auf den Gemarkungen Petersberg und Höheischweiler; hier: Information und Vorlage des Erschließungsvertrages |
Kurzbeschluss vom 03.05.2022 Der Werksausschuss wurde durch Werkleiter Joachim Becker darüber informiert, dass die Entwässerungsanlage noch nicht fertig gestellt wurde. Deren Bau soll erst begonnen werden, wenn auch das Wasserrecht durch die zuständige Behörde (SGD SÜD) erteilt wurde. Daher wurde auch kein fixer Fertigstellungstermin im Erschließungsvertrag vereinbart. Nach den Regelungen im Erschließungsvertrag wird die Anlage nach Vorgaben der Werke gebaut und nach Fertigstellung und Abnahme durch die Werke übernommen. |
TOP 4 öffentlich |
Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Zuge des Ausbaues der Gemeindestraße 'Am Dreiherrenstein' in der Ortsgemeinde Petersberg; hier: Beratung und Entscheidung über die Annahme eines Nachtragangebotes |
Kurzbeschluss vom 03.05.2022 Der Werksauschuss hat einstimmig beschlossen, dem Nachtragsangebot der Fa. A. u. B. Staab GmbH aus Schmitshausen vom 23.03.2022 auf Anpassung der Vergütung infolge der Bauzeitverzögerung durch das Vergaberechtsverfahren analog des Beschlusses der Ortsgemeinde Petersberg, anzunehmen und die Baumaßnahme im Rahmen eines Pauschalpreisvertrages abzurechnen. Die Auftragssumme bei der Wasserversorgung beträgt pauschal brutto 159.000 EUR. Bei der Erneuerung der Kanalhausanschlüsse beträgt der Pauchalpreis brutto 81.000 EUR. Das Nachtragsangebot wegen des zusätzlichen Vergütungsanspruches aufgrund der Bauzeitverlängerung ist in diesen beiden Beträgen bereits enthalten und beträgt für die Wasserversorgung pauschal brutto 17.163,30 EUR. Das Nachtragsangebot für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse aufgrund der Bauzeitverlängerung beträgt pauschal brutto 7.442,53 EUR und ist in der pauschalen Auftragssumme enthalten. |
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20.04.2022 | 16. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Höhfröschen |
TOP 1 öffentlich |
Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 OB Hoffmann gibt bekannt, dass bezüglich der Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses die Auftragsvergabe der Stahlbauarbeiten in Form einer Eilentscheidung beschlossen wurde. |
TOP 2 öffentlich |
Einführung einer Ratsinformations-Applikation |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, ob und inwieweit es möglich ist, Geräte mit dem Betriebssystem Android einzusetzen um damit mit der Ratsinformations-Applikation zu arbeiten. |
TOP 3 öffentlich |
Antrag zum Bau eines Barfußpfades auf der gemeindlichen Grundstücksfläche Pl. Nr. 1188/6 durch den Verein 'Bürger für Höhfröschen' hier: Beratung und Entscheidung a) über die Zustimmung zum Bauvorhaben und b) Überlassung der gemeindlichen Grundstücksfläche |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen: 1. Dem 'Verein für Höhfröschen' wird für die Errichtung eines Barfußpfades unter der Leitung von Nina Schönborn und Sabrina Kath die Zustimmung für das Bauvorhaben erteilt. 2. Die hierfür erforderliche Grundstücksfläche des gemeindlichen Grundstücks Pl. Nr. 1188/6 wird für die Errichtung eines Barfußpfades kostenlos zur Verfügung gestellt. 3. Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des Barfußpfades sind komplett vom Verein 'Bürger für Höhfröschen' zu übernehmen. |
TOP 4 öffentlich |
Glasfaserausbau in Höhfröschen hier: Information und Absichtserklärung |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat einstimmig mit dem Zusatz: Es soll darauf hingewirkt werden, dass auch die alte Kläranlage an das Glasfasernetz angebunden wird beschlossen: Die Ortsgemeinde stimmt vorbehaltlich einer Genehmigung der Kreisverwaltung dem Abschluss der Absichtserklärung mit der UGG zu. Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, die Genehmigung zur Unterzeichnung der Absichtserklärung einzuholen, erst danach wird die Absichtserklärung rechtswirksam. |
TOP 5 öffentlich |
Abschluss einer Elementarversicherung für gemeindeeigene Gebäude |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat den Abschluss einer Elementarversicherung einstimmig abgelehnt. |
TOP 6 öffentlich |
Erdablagerung neben der A 62 im Zuge des B10 Ausbaus |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Benutzung der Wirtschaftswege unter der Voraussetzung zugestimmt wird, dass nach Abschluss der Arbeiten die Fahrbahndecke der genutzten Wirtschaftswege durch und auf Kosten des LBM abgefräst und danach neu aufgebaut wird. |
TOP 1 nichtöffentlich |
Kindertagesstätte Höhfröschen Zukunftsentwicklung |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat über die Zukunftsentwicklung der Kindertagesstätte Höhfröschen beraten und Beschluss gefasst. |
TOP 2 nichtöffentlich |
Personalangelegenheit |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat in einer Personalangelegenheit beraten und Beschluss gefasst. |
TOP 3 nichtöffentlich |
Grundstücksangelegenheiten |
Kurzbeschluss vom 23.05.2022 Der Gemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit beraten und Beschluss gefasst |
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23.04.2022 | 1. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach |
TOP 1 öffentlich |
Verpflichtung der Ausschussmitglieder |
Kurzbeschluss vom 10.05.2022 Die Ausschussmitglieder Lothar Schütz und Dirk Eicher wurden von Ortsbürgermeister Traub verpflichtet. |
TOP 2 öffentlich |
Besichtigung der Spielplätze |
Kurzbeschluss vom 10.05.2022 Bei Besichtigung der Spielplätze wurde folgendes festgelegt: An der Rutsche soll der Aufgang erneuert werden (auffüllen). Bei der Umzäunung sollen offene Stellen sowie der Drahtzaun geschlossen werden. Die Sitzfläche der Sitzbänke soll erneuert werden. Die Überdachung sowie die Sitzbänke sollen erneuert werden. Der Sandkasten soll erneuert und mit Sand aufgefüllt werden. Die Tischtennisplatte wird demontiert. Der Eingang wird mit 2 Bügeln (versetzt) gegen Durchfahrt für Fahrzeuge gesichert. Diese sollen abnehmbar oder zum Klappen sein. |
TOP 3 öffentlich |
Besichtigung des Friedhofs |
Kurzbeschluss vom 10.05.2022 Es wurde festgestellt, dass ausreichend Platz für Bestattungen vorhanden ist ( gem. Friedhofssatzung). Bezüglich der Größe und Vorschriften für Rasengräber soll in der Verwaltung nachgefragt werden. |
TOP 4 öffentlich |
Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben |
Kurzbeschluss vom 10.05.2022 Die Ausgleichsfläche, Brücke zur Waldstraße, soll gesäubert werden. Es wurde vorgeschlagen, die Hälfte des Dorfplatzes zu Pflastern. |
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25.04.2022 | 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Biedershausen |
TOP 1 nichtöffentlich |
Vorlage und Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 Abs. 2 GemO |
Kurzbeschluss vom 06.05.2022 Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Biedershausen gibt einstimmig folgende Empfehlung an den Ortsgemeinderat: • Die Jahresrechnung 2020 ist mit einer Bilanzsumme von 1.363.764,41 EUR und die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 11.881,15 EUR festzustellen. • Dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. |